Zeitarbeit

Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung schließt eine Lücke zwischen befristetem Personalbedarf auf Unternehmerseite und verfügbarer Arbeitskraft auf Arbeitnehmerseite. Zwischen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, der Arbeitnehmer ist sozialversichert und bezieht Gehalt. Jedoch wird der Arbeitnehmer direkt nicht für die Zeitarbeitsfirma tätig, sondern an deren Kunden "ausgeliehen" beziehungsweise überlassen. Hierfür bezahlt der Kunde eine Entleihgebühr. Diese setzt sich zusammen aus dem Netto-Stundenlohn für den Arbeitnehmer, dem Sozialversicherungsanteil, den Lohnnebenkosten und dem Anteil für den Verleiher.

Vorteile für Unternehmen

  • Unternehmen können flexibel auf Personal-Engpässe reagieren, statt neue Mitarbeiter einzustellen und wieder entlassen zu müssen.
  • Durch die unkomplizierte Abwicklung spart ein Unternehmen Geld, weil Kosten für Bewerbungsgespräche, Stellenanzeigen und Personalhandling wegfallen.
  • Auch müssen keine Kündigungsfristen berücksichtigt oder Abfindungen bezahlt werden.
  • Vorteile für Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer können als Zeitarbeiter verschiedene Firmen "von innen heraus" und Tätigkeiten kennenlernen, ohne jedes Mal kündigen und sich neu bewerben zu müssen.
  • Es entsteht im Lebenlauf kein „Job-Hopping“, sondern eine kontinuierliche Beschäftigung. Dies stellt bei späteren Bewerbungsgesprächen einen Vorteil dar.
  • Formalia, Eskalationen und Gehaltserhöhungen werden von einer Zeitarbeitsfima möglicherweise besser vertreten als vom einzelnen Angestellten.

    Für Arbeitslose ist Zeitarbeit eine probate Möglichkeit, in die Erwerbstätigkeit zurückzukehren. Wichtig: der psychologische Aspekt. Wer seine Arbeitslosigkeit aktiv beendet und sich für Zeitarbeit entscheidet, zeigt Initiative. Personalchefs bevorzugen deshalb bei gleicher Qualifikation oft Zeitarbeiter gegenüber Bewerbern, die direkt aus der Arbeitslosigkeit kommen.

  • Rechtliche Grundlagen

  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die gewerbsmäßige Verleihung von Arbeitskräften. Um Arbeitskräfte als Zeitarbeiter anbieten zu dürfen, benötigt ein Unternehmen die Erlaubnis der Regionaldirektion der Arbeitsagentur. Diese Erlaubnis wird befristet erteilt und gilt nach dreimaliger Verlängerung als dauerhaft erteilt.
  • Gemäß der Tarifverträge des DGB, des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen gilt eine Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche als Richtwert. Überstunden und Fehlstunden werden als Guthaben bzw. Minus auf einem Arbeitszeitkonto verbucht. Für den Arbeitnehmer besteht außerdem die Möglichkeit, vom Kunden nach Beendigung der befristeten Zusammenarbeit in eine Festanstellung übernommen zu werden. Geschieht dies, so wird eine Vermittlungsprovision an die Zeitarbeitsfirma fällig.