Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich auch Zeitarbeit, kennzeichnet ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), Arbeitgeber (Verleiher) und einem dritten Unternehmen (Entleiher). Man unterscheidet zwischen echter und unechter Arbeitnehmerüberlassung. Die unechte Arbeitnehmerüberlassung wird auch als gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Nur diese ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und im Folgenden relevant.
Der Arbeitsvertrag wird -wie auch sonst üblich- zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Allerdings ist die vereinbarte Leistung des Leiharbeitnehmers (LAN) nicht beim Arbeitgeber zu erbringen, sondern beim Entleiher. Der Arbeitnehmer wird fachlich und disziplinarisch in die Organisation des Entleihbetriebes eingegliedert (der Entleiher darf den LAN direkt anweisen). Alle anderen personellen Obliegenheiten bleiben beim Verleiher bestehen.
Der Entleiher bezahlt für den LAN ein Entgelt an den Verleiher. Dieses umfasst neben den Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsleistungen und Steuern auch die Entleihgebühr. Klingt also erst mal teurer als selber einstellen. Und das ist es auch auf den ersten Blick, wenn man die so besetzte Stelle nicht in einen größeren kausalen Zusammenhang bringt. Die Vorteile für den Entleiher liegen darin, dass er keine personaltypischen Buchhaltungsaufwände hierfür hat (er braucht keine Sozialversicherungsbeiträge ausrechnen, keine Steuer für diesen LAN abführen, etc.). Er zahlt nur für die Stunden, in denen der LAN auch Leistung erbracht bzw. gearbeitet hat (Krankheit, Urlaub, etc. sind weiterhin das Risiko des Arbeitgebers). Der Entleiher trägt keine Beschaffungs- / Signup- / Selektionskosten. Er trägt nicht das Fehlbesetzungsrisiko. Und am Ende einer vereinbarten Vertragslaufzeit kann sich der Entleiher bequem für eine Übernahme, Prolongation oder die Beendigung des Vertrages entscheiden. Er trägt hierbei auch nicht das sonst typische Abfindungsrisiko und auch nicht das Risiko, arbeitsrechtliche Streitigkeiten bewältigen zu müssen.
Damit ist die Zeitarbeit ein hochgradig geeignetes Instrument des Personalmanagements. Sie dient dazu, Auslastungsspitzen oder personelle Engpässe abfangen zu können oder kann adäquater Ersatz im Rahmen von Elternzeit- und Schwangerschaftsvertretung sein. Darüber hinaus ist sie in der Lage, Kosten skalierbar zu halten. Auch können Entleiher auf diese Weise Fachkräfte beschaffen, die dem Arbeitsmarkt aktuell unter Umständen gar nicht zur Verfügung stehen.
Der Vorteil für den Leiharbeitnehmer liegt in den vielfältigen und unterschiedlichen Herausforderungen in den Entleihbetrieben. Er ist in der Lage, viele verschiedene Unternehmen kennen zu lernen. Eventuell kann er über diesen Weg seinen idealen späteren Arbeitgeber finden. Vor allem aber hat er nach ein paar Jahren einen verlässlichen Vertragspartner, der sich um seine künftige Vermarktung genauso kümmert, wie um die akuten Bedürfnisse während seiner Einsätze. Idealerweise abgestimmt auf die mittel- und langfristigen Bedürfnisse vor dem Hintergrund einer idealen work- life-balance sowie auf die individuelle Karriereplanung des LAN. Eventuell ist dieser Partner auch viel besser in der Lage, Gehalts- oder Veränderungswünsche mit dem Entleihbetrieb zu thematisieren, als der Leiharbeitnehmer selber.
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