Verleiher

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Leiharbeitnehmer von seinem Verleiher einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Der Verleiher schließt mit dem Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag...

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Leiharbeitnehmer (LAN)

Bei der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) wird ein Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmer) von seinem Verleiher (Arbeitgeber) einem Entleiher zur Arbeitsleistung überlassen. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer geschlossen...

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Entleiher

Der Entleiher ist Teil des spezifischen Dreiecksverhältnisses bei der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Leiharbeitnehmer, Verleiher/Arbeitgeber und Entleiher/Kundenunternehmen. In Deutschland ist dies im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt...

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Oder richtiger: Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern unterliegt in Deutschland besonderen Vorschriften und ist erlaubnispflichtig...

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Zeitarbeit

Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung schließt eine Lücke zwischen befristetem Personalbedarf auf Unternehmerseite und verfügbarer Arbeitskraft auf Arbeitnehmerseite. Zwischen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, der Arbeitnehmer ist sozialversichert und bezieht Gehalt...

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Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich auch Zeitarbeit, kennzeichnet ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), Arbeitgeber (Verleiher) und einem dritten Unternehmen (Entleiher)...

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