Wiedereinstellungsverbot

Das Wiedereinstellungsverbot besagte, dass eine wiederholte Einstellung eines Leiharbeitnehmers nach vorangegangener Kündigung durch den Verleiher unzulässig war. Im Rahmen der grundlegenden Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Hartz I) zum 1...

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Synchronisationsverbot

Das Synchronisationsverbot verhinderte vor dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I), dass Verleiher Beschäftigte nur für die Dauer eines akquirierten Einsatzes in einem Entleihbetrieb einstellten...

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Gleichbehandlungsgrundsatz / Equal Pay / Equal Treatment – Prinzip

Im Rahmen der Hartz Gesetze wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundlegend geändert. Das Kernstück ist der zum 1. Januar 2004 eingeführte Gleichbehandlungsgrundsatz der Leiharbeitnehmerschaft mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Betrieb des Entleihers...

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Überlassungsdauer

Die Überlassungsdauer beschreibt die Dauer des Einsatzes eines Zeitarbeitnehmers beim Entleihbetrieb. Die Überlassungsdauer wurde im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Zunächst war die Überlassungsdauer stark beschränkt...

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Befristungsverbot

Das Befristungsverbot ist das Verbot der wiederholten Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses, ohne dass ein sachlicher Grund in der Person des Leiharbeitnehmers vorliegt. Das Befristungsverbot war Teil des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)...

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