Leiharbeit
Leiharbeit (Zeitarbeit) oder Arbeitnehmerüberlassung schließt eine Lücke zwischen befristetem Personalbedarf auf Unternehmerseite und verfügbarer Arbeitskraft auf Arbeitnehmerseite. Zwischen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, der Arbeitnehmer ist sozialversichert und bezieht Gehalt...
Verleiher
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Leiharbeitnehmer von seinem Verleiher einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Der Verleiher schließt mit dem Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag...
Entleiher
Der Entleiher ist Teil des spezifischen Dreiecksverhältnisses bei der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Leiharbeitnehmer, Verleiher/Arbeitgeber und Entleiher/Kundenunternehmen. In Deutschland ist dies im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt...
Zeitarbeit
Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung schließt eine Lücke zwischen befristetem Personalbedarf auf Unternehmerseite und verfügbarer Arbeitskraft auf Arbeitnehmerseite. Zwischen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, der Arbeitnehmer ist sozialversichert und bezieht Gehalt...
Erlaubnisvorbehalt
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stellt die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung unter einen so genannten Erlaubnisvorbehalt, d. h. der Verleiher bedarf der behördlichen Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit...
Arbeitnehmerüberlassung
Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet das Verleihen / Überlassen von im Verleihbetrieb angestellten Arbeitskräften (Leiharbeitnehmern / LAN) an andere Unternehmen (Entleiher). Umgangssprachlich wird dieser Prozess auch als Leiharbeit, Zeitarbeit oder Personalleasing bezeichnet...
Zeitarbeit
Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung schließt eine Lücke zwischen befristetem Personalbedarf auf Unternehmerseite und verfügbarer Arbeitskraft auf Arbeitnehmerseite. Zwischen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, der Arbeitnehmer ist sozialversichert und bezieht Gehalt...
Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich auch Zeitarbeit, kennzeichnet ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), Arbeitgeber (Verleiher) und einem dritten Unternehmen (Entleiher)...
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