Freiberufler
Vorsicht Falle! Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden.
Ein Freiberufler bleibt dem Finanzamt keinen Nachweis seines freiberuflichen Status schuldig: Tätigkeitsbeschreibungen, Selbstdokumentationen, Referenzen und Arbeitsergebnisse müssen dem Fiskus in überzeugender Form vorgelegt werden; außerdem möchte das Finanzamt genau wissen, ob ihm Rahmen entsprechender IT-Aufträge ingenieurmäßig bzw. ingenieurvergleichbar gearbeitet wird. Gelingt dieser umfassende Nachweis nicht, droht die Einstufung als Gewerbetreibender, die Bilanzierungspflicht und damit die (Nach-)Zahlung von Gewerbesteuer und ggf. auch von Rentenversicherungsbeiträgen.
Alle Nachweise komplett? Ein Sachverständigengutachten bringt Klarheit; staatliche geförderte Coaching-Programme sorgen für einen sicheren Start in die Selbstständigkeit. Weitere Informationen beim Berufsverband der Selbstständigen in der Informatik (BVSI e.V.).
Am Markt können sich solche Dienstleister behaupten, die sowohl Softskills nachweisen, als auch über umfangreiche und detailliert ausgewiesene Referenzen ihrer Projekterfahrungen und Leitungskompetenzen verfügen (was Freiberuflern über 40 ein gutes Standing und einen nicht zu unterschätzenden Marktvorteil verschaffen kann).
Freiberufler sind versierte Spezialisten mit einem hohen Maß an flexibler Einsatzbereitschaft und Innovationsvermögen.
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