Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Zu den Tarifvertragsparteien zählen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften (für die Arbeitnehmer) andererseits.
Im Tarifvertrag sind alle Rechte und Pflichten enthalten, die ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Nach deutschem Recht enthält er Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (normativer Teil). Der Tarifvertrag regelt außerdem die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil).
Tarifverträge werden allein von den Tarifvertragspartnern ausgehandelt (= Tarifautonomie). Eine Einflussnahme durch Regierung oder Verwaltung, Gesetzgeber und Rechtsprechung ist nicht zulässig. Staatliche Stellen müssen ihre Neutralität wahren.
Der Tarifvertrag ist für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaft verbindlich. Er muss immer in schriftlicher Form festgelegt werden, nur dann ist er wirksam.
Ein Tarifvertrag gilt immer so lange, bis er entweder vom Arbeitgeberverband oder von der Gewerkschaft gekündigt wird. Danach wird von den beiden Parteien ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt.
Es lassen sich folgende Arten von Tarifverträgen unterscheiden:
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