Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Zu den Tarifvertragsparteien zählen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften (für die Arbeitnehmer) andererseits.

Im Tarifvertrag sind alle Rechte und Pflichten enthalten, die ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Nach deutschem Recht enthält er Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (normativer Teil). Der Tarifvertrag regelt außerdem die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil).

Tarifverträge werden allein von den Tarifvertragspartnern ausgehandelt (= Tarifautonomie). Eine Einflussnahme durch Regierung oder Verwaltung, Gesetzgeber und Rechtsprechung ist nicht zulässig. Staatliche Stellen müssen ihre Neutralität wahren.

Der Tarifvertrag ist für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaft verbindlich. Er muss immer in schriftlicher Form festgelegt werden, nur dann ist er wirksam.

Ein Tarifvertrag gilt immer so lange, bis er entweder vom Arbeitgeberverband oder von der Gewerkschaft gekündigt wird. Danach wird von den beiden Parteien ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt.

Es lassen sich folgende Arten von Tarifverträgen unterscheiden:

  • Der Manteltarifvertrag oder Rahmentarifvertrag, ist sozusagen die Hülle für den Vergütungstarifvertrag und den Flächentarifvertrag. In ihm werden grundlegende Fragen geregelt (z.B. Urlaub, Arbeitszeiten), vom BGB abweichende Kündigungsfristen , aber auch die Übernahme von Auszubildenden nach Ausbildungsende.
  • Der Vergütungstarifvertrag (Entgelt-, Lohn- und Gehaltstarifvertrag), regelt die Vergütung. Für Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen usw.) werden oft separate Tarifverträge abgeschlossen.
  • Für eine bestimmte Region, ein Bundesland oder das gesamte Bundesland, wird der Flächentarifvertrag, für die Branchen in den einzelnen Tarifgebieten, ausgehandelt. Ein Vertrag mit nur einem Arbeitgeber auf der einen Seite nennt sich Unternehmens-, Firmen- oder Haustarifvertrag.
  • Spezielle Tarifverträge sind zum Beispiel das Bocholter Modell oder Sozialtarifverträge, in denen Gegenstände geregelt werden, die sonst typischerweise in einem Interessenausgleich und in einem Sozialplan normiert werden.