Personal-Service-Agentur / PSA
Mit dem Begriff Personal-Service-Agentur (PSA) werden Agenturen für "vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung" bezeichnet. Die PSA ist eine Mischung aus Zeitarbeitsfirma und Arbeitsagentur. Die PSA ist 2003 im Rahmen von Hartz I eingeführt worden, um den Agenturen für Arbeit ein weiteres Instrument zur Einbeziehung Dritter in die Vermittlungsaufgaben an die Hand zu geben.
Die PSA stellen Arbeitslose bei sich ein und verleihen diese zeitlich befristet an Unternehmen. Das Ziel dabei ist die Übernahme des zuvor Arbeitslosen durch das entleihende Unternehmen. In Phasen ohne Einsatz sollen die PSA-Beschäftigten durch den Träger der PSA qualifiziert werden.
Die PSA wird leistungsorientiert honoriert. Für die Einstellung eines Arbeitslosen erhält die PSA eine monatliche Fallpauschale. Wird der PSA-Beschäftigte für mindestens drei Monate von einem Betrieb eingestellt oder von einem entleihenden Betrieb übernommen, erhält die PSA eine Vermittlungsprämie, bei sechsmonatiger Einstellung zusätzlich eine Nachhaltigkeitsprämie.
Während Ihrer Beschäftigung bei der Personal-Service-Agentur (für maximal neun Monate) werden PSA-Beschäftigte nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit bezahlt.
Der Vorteil für ein Unternehmen ist, dass es für einen längeren Zeitraum den qualifizierten Leiharbeiter ohne längerfristige vertragliche Bindung im Unternehmen beschäftigen kann, bevor es einen langfristigen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitssuchenden schließt.
Ein Arbeitssuchender hat wiederum die Chance, nicht nur durch seine in den Bewerbungsunterlagen dokumentierten Qualifikationen, sondern auch durch seine praktischen Fähigkeiten zu überzeugen.
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