Hartz Gesetze
Hierunter versteht man die unter Leitung von Peter Hartz von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ im August 2002 vorgelegten Verbesserungsvorschläge zur effizienteren Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland sowie der Reformierung des damaligen Bundesarbeitsamtes.
Die unterschiedlichen Maßnahmen wurden zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren in einzelne Gesetze (Hartz I – Hartz IV) aufgeteilt. Sie traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde durch das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in wesentlichen Punkten geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden aufgehoben.
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