Dienstleistungsvertrag / Dienstvertrag

Der Dienstleistungsvertrag oder Dienstvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich jemand zur Leistung eines bestimmten Dienstes gegen Zahlung einer Vergütung verpflichtet.

Der Dienstleistungsvertrag ist nicht gesetzlich geregelt.

Gegenstand eines Dienstvertrages können Dienste jeder Art sein. Der Dienstvertrag bestimmt im allgemeinen Art, Umfang, Ort und Zeitdauer der Dienstleistung sowie das Entgelt. Die Schriftform ist nicht erforderlich.

Ein Dienstvertrag verpflichtet nicht zu einer Erstellung eines Produktes sondern beschreibt lediglich den Gegenstand oder den Inhalt der zu erbringenden Dienste. In Abgrenzung zum Werkvertrag wird mit dem Dienstleistungsvertrag eine Handlung, nicht ein daraus resultierender Erfolg geschuldet.

Durch den Dienstleistungsvertrag wird derjenige, der die Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Der Anspruch auf die Dienste ist nicht übertragbar.

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten.

Das Dienstverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde.