Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der nur für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird.

Die Grundlagen für befristete Arbeitsverträge sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt.

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung automatisch enden soll. Befristete Arbeitsverträge dürfen nicht mit dem Ziel der Umgehung der zwingenden Regeln des Kündigungsschutzgesetzes abgeschlossen werden.

Eine gesetzlich unzulässige Befristung ist unwirksam. Die Unwirksamkeit der Befristung führt dann zur Geltung des Arbeitsvertrags auf unbestimmte Zeit, der dann nach den üblichen Regeln gekündigt werden kann.

Befristete Arbeitsverhältnisse sind bis zu ihrem Ablauf nicht ordentlich kündbar, es sei denn im Vertrag ist die Kündbarkeit während der Laufzeit ausdrücklich vereinbart. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist stets möglich.

Es werden 2 Formen der Befristung unterschieden:

  • Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund

    Die Zeitdauer für die Anstellung sind minimal 1 Tag und maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung des Vertrags (Kettenbefristung) ist bis zu 3-mal möglich, wobei die Maximaldauer von 2 Jahren nicht überschritten werden darf. Danach ist das Arbeitsverhältnis beendet und kann nur durch eine Festanstellung aufrecht erhalten werden.

    Bei der Neugründung eines Unternehmens ist innerhalb der ersten 4 Jahre eine befristete Anstellung mit einer Dauer von maximal 4 Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Verlängerungen möglich. Eine Neugründung liegt nicht vor bei einer rechtlichen Umstrukturierung.

  • Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit sachlichem Grund

    Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn
    • nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung besteht wie bei Projekten oder bei der Vertretung eines anderen Mitarbeiters, der durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Sabbatical, Elternzeit nicht zur Verfügung steht
    • nach einer Ausbildung oder einem Studium der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert werden soll
    • der Mitarbeiter länger als bei der Probezeit "getestet" wird
    • in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, z.B. bei Studenten
    • die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind
    • ein gerichtlicher Vergleich die Befristung festlegt
    • Der befristete Vertrag kann 1 Tag und bis zu 2 Jahre dauern. Durch die Möglichkeit, diesen bis zu 3 Mal mit jeweils bis zu 2 Jahre zu verlängern (Kettenbefristung), ergibt sich eine Anstellungsdauer von maximal 8 Jahren. Der sachliche Grund, der zu Verlängerungen führt, kann jedes Mal ein anderer sein.