Auflösend bedingter Arbeitsvertrag

Ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag mit einer auflösenden Bedingung. Der Eintritt der auflösenden Bedingung muss von einem ungewissen Ereignis abhängig sein.

Die Abgrenzung eines bedingten vom einem befristeten Arbeitsvertrag bereitet Schwierigkeiten, wenn zweifelhaft sein kann, ob das Ereignis, bei dessen Eintritt der Vertrag enden soll, gewiss ist oder nicht.

Zum Schutz des Arbeitnehmers bedürfen auflösende Bedingungen in Arbeitsverträgen eines Sachgrundes.

Vereinbarungen mit einer auflösenden Bedingung sind in Arbeitsverträgen nach § 21 TzBfG zulässig.

Die auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag führt bei Bedingungseintritt zur Beendigung des Arbeitsvertrags, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitgeber kann durch eine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag den Kündigungsschutz umgehen.