Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt fasst alle Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung zusammen. Es ist die Vergütung des Arbeitnehmers aufgrund des zwischen ihm und einem Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrages. Zum Arbeitsentgelt zählt der geldwerte Vorteil bzw. der Sachbezug ebenso wie Leistungszulagen, Provisionen, Prämien und Zuschläge (z.B. für Mehrarbeit, Feiertagsarbeit oder Schichtarbeit).

Das Arbeitsentgelt ist das Bruttoentgelt, das sich aus dem an den Arbeitnehmer auszubezahlenden Nettoentgeltbetrag und den vom Arbeitgeber einbehaltenen öffentlich-rechtlichen Lohnabzügen (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) zusammensetzt. Das Arbeitsentgelt darf nicht in Sachleistungen ausgezahlt werden

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung. Dies gilt für den Erholungsurlaub, an Feiertagen, bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und bei Kur- und Heilverfahren.