Arbeitnehmerüberlassung

Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet das Verleihen / Überlassen von im Verleihbetrieb angestellten Arbeitskräften (Leiharbeitnehmern / LAN) an andere Unternehmen (Entleiher).

Umgangssprachlich wird dieser Prozess auch als Leiharbeit, Zeitarbeit oder Personalleasing bezeichnet.

Der Leiharbeitnehmer hat im Verleihbetrieb (i.d.R. Zeitarbeitsfirma) die üblichen Arbeitnehmerrechte, allerdings erbringt er seine Arbeitsleistung nicht im Verleihbetrieb sondern im Entleihbetrieb. Dort bestehen auch einige der sonstigen Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers (z.B. Weisungsbefugnis und Fürsorgepflicht).

Die Vorteile für den Entleihbetrieb liegen neben den wegfallenden Kosten der Personalbetreuung darin, dass er an Flexibilität in Bezug auf das Personalvolumen gewinnt. So kann er schnell und unkompliziert auf saisonale, konjunkturelle und sonstige Schwankungen der Auftragslage oder Geschäftsentwicklung reagieren.